Depesche an die Regierung Rußland – russische Föderation am 29.05.2025

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Bundes- / Reichspräsidium RUSSD-0104-PS-025 10.05.2025 / 23.05.2025
Betrifft: Depesche an die Regierung Rußland – russische Föderation, bezüglich hoheitlicher Befugnis und völkerrechtlicher Hilfe bei der Wiederherstellung des Deutschen Reiches.   

Seiner Exzellenz dem Präsidenten Rußland – russische Föderation
Herrn Wladimir Wladimirowitsch Putin
23, Ulitsa Ilyinka

103132, Moscow, Russia

 

Berlin, den 29. Mai 2025

Betrifft: Depesche an den Präsidenten Rußland – russische Föderation, bezüglich hoheitlicher Befugnis und völkerrechtlicher Hilfe bei der Wiederherstellung des Deutschen Reiches.   

 

Sehr verehrter Herr Präsident Wladimir Wladimirowitsch Putin,

um dem Frieden der Welt und der engen Verbundenheit zwischen dem Deutschen Volk und den russischen Völkern zu dienen, haben wir uns als verfassungsorientierte und souverän handelnde Reichsleitung, ohne jegliche Verpflichtung zu irgendeinem Land, einer Partei, einer Loge oder sonstiger Mechanismen wie Bilderberger, Atlantikbrücke, UN oder der EU gebildet, um dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich, zur Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands zu verhelfen.

Über die letzten Jahre ist uns deutlich gemacht geworden, daß der entscheidende Schritt, wieder als gleichberechtigtes Glied im großen Staatenbund souveräner Staaten mitwirken zu können, ohne die Hilfe Rußlands schier unmöglich erscheint. Über die Situation Deutschlands im Deutschen Reich und dem, was man heute als Europa bezeichnet, müssen wir keine weiteren Worte verlieren. Nur eines ist sicher – ein Europa ohne ein souveränes Deutsches Reich wird weltpolitisch in einem Desaster ohnegleichen enden, was allerdings nicht unsere vorrangige Sorge sein soll.

WIR, die verfassungsgemäß eingerichtete und souverän handelnde Reichsleitung, bitten die Regierung von Rußland um die schnellstmögliche Einberufung einer konstituierenden Sitzung mit der Beteiligung einer Delegation hoher Amtsträger, um den anstehenden Aufgaben beider Staaten den nötigen, internationalen und nationalen Charakter zu garantieren. Bisher ist es uns nicht gelungen, eine ausreichend handlungsfähige Exekutive aufzubauen, um dem verfassungs- und staatsfeindlichen Treiben vieler Gruppierungen und Bewegungen Einhalt zu gebieten. WIR sehen es als unsere heilige und hoheitliche Pflicht an, Sie als einzig souveräne und tatsächlich nachweisliche Besatzungsmacht anzurufen, uns bei der nötigen Umprogrammierung, wenn nötig auch mit militärischen Maßnahmen zur Seite zu stehen. WIR bedürfen Ihrer Hilfe und erwarten diese Hilfe im Sinne einer zukünftigen freiheitlich engen Partnerschaft mit Rußland – russischen Föderation, im Sinne einer ewig anhaltenden russisch-deutschen Verbundenheit und im Sinne einer gesunden partnerschaftlichen Wirtschaft.

Worum geht es uns vorrangig in diesem Hilfegesuch?

Wir benötigen für die bestmögliche Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches, die Wiedereinrichtung der Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden. Unsere derzeitigen Gesetze verbieten auf diesem Gebiet jegliche Parteien und politisch operierende, nicht staatlich zugelassene Organisationen, die definitiv unseren Bestrebungen entgegenwirken und ein Gelingen immer wieder unterminieren. Nachfolgend sind in den Grenzen Deutschlands (31.07.1914) freie Wahlen zu ermöglichen, damit das Bundes- und Reichspräsidium (derzeit Präsidialsenat) und der Reichstag (derzeit Volks-Reichstag) in Direktwahl gewählt werden können. Hierzu ist der Bundesrath mit den höchsten Amtsträgern besetzt. Die Entscheidung, ob die Bundesstaaten wieder einzelne Staatsregierungen erhalten, soll einer nachfolgenden und souverän handelnden Reichsleitung vorbehalten bleiben. Erstrangig gilt die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Reichsleitung, die ihre Tätigkeit aus dem Präsidialamt auf dem Gelände vom Schloß Bellevue aufnehmen soll, um über diplomatische Beziehung, das Treiben eines Bundes, eines vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland oder dem Gebilde eines vereinten Deutschlands, schnellstmöglich ein Ende zu bereiten. An dieser Stelle muss betont werden, daß die aktuelle Regierung des vereinten Deutschland gegen die Rechtsvorschriften verstößt, die zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassen wurden.

Nachfolgend unsere Legitimation und Neutralitätserklärung.

Die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches zum Stand 28. Oktober 1918 wurden nie außer Kraft gesetzt, gelten demgemäß fort und gehen den Gesetzen der auf dem Boden des Deutschen Reiches handelnden Unternehmungen, Nichtregierungsorganisationen, Alliierten – und fremd staatlichen Verwaltungsgesellschaften vor! Es ist unbestritten, daß das Deutsche Reich rechtsfähig ist und seit dem 23. Juni 2024 auch wieder ausreichend handlungsfähig, um die Staatsgeschäfte sukzessive aufzunehmen. Durch die Einrichtung der institutionellen Organe nach den Maßgaben der gültigen Verfassung des Deutschen Reiches, vollendet durch Ernennungen von Staatssekretären durch den Bundesrath (Bundessouverän), die Reaktivierung des Deutschen Parlamentes (Volks-Reichstag) und die Besetzung des Bundes- und Reichspräsidium mit dem Präsidialsenat, zu dem auch Sie werter Herr Putin gehören, erheben wir den Anspruch, die Staatsgeschäfte des Deutschen Reiches ab sofort selbst zu führen, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden Verträgen, die durch das souveräne Deutsche Reich ratifiziert wurden.

Völkerrechtliche und verbindliche Verträge

Zur Klarstellung und Vermeidung von Mißverständnissen:

  1. Die Reichsleitung des Deutschen Reiches erklärt hiermit die Einhaltung aller internationalen Verträge, die zwischen dem souveränen Deutschen Reich und anderen Staaten geschlossen wurden. Insbesondere verweisen wir auf Verträge wie der Vertrag von Brest Litowsk vom 03. März 1918 und die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, und in Kraft getreten für das Deutsche Reich am 26. Januar 1910 (Reichsgesetzblatt RGBl. II, S. 375). Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, daß bisherige Verträge ohne Zustimmung der gesetzgebenden Organe gemäß der Reichsverfassung 1871 nicht anerkannt werden.
  1. Die Reichsleitung des Deutschen Reiches erklärt sich bereit, die Neutralität für das Deutsche Reich zu allen Ländern der Erde und in Folge dieser Erklärung mit den Siegermächten des 1ten und 2ten Weltkriegs einen zeitgemäßen Friedensvertrag auszuhandeln. Im allerhöchsten Auftrag des Deutschen Volkes erklärt die Reichsleitung des Deutschen Reiches, daß alle Handlungen des sogenannten vereinten Deutschlands, siehe Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990, wie Waffenlieferungen, Waffenproduktionen, Waffenstationierungen, sowie die Einmischung in innerstaatliche und politischer Angelegenheiten anderer Völker und Nationalstaaten ausdrücklich ablehnt und bisher immer abgelehnt hat.
  1. Mit Bezug auf notwendige friedensvertragliche Regelungen haben wir mit Beendigung des Kriegszustands am 26. Juni 2011 (RGBl.1106013-Nr.09 Verordnung-Kriegszustand-Ende) ein klares Zeichen gesetzt. Mit den verbliebenen Streitkräften und Militärorganisationen der Alliierten (s. Punkt 2, oben), die zum jetzigen Zeitpunkt auf dem Territorium des Deutschen Reiches stationiert sind, sind Übergangsregelungen, die dem Frieden der Welt dienen, zu schaffen.
  1. Das Deutsche Reich erklärt ausdrücklich zu dem Zeitpunkt 23. Mai 2025 keiner militärischen Allianz anzugehören und in keinem Fall irgendeiner militärischen Allianz zu folgen, welche durch irgendeine staatliche Selbstverwaltung oder Fremdverwaltung auf dem Territorium des Deutschen Reiches zu irgendeiner Zeit nach dem 28. Oktober 1918 im Namen des Deutschen Volkes eingegangen wurde!

Reichsleitungsgeschäfte

Die Reichsleitungsgeschäfte im Deutschen Reich werden von der durch das echte Deutsche Volk zugestimmten Reichsleitung des Deutschen Reiches ausgeübt!

  1. Ab sofort haben sich alle auf dem Boden des Deutschen Reiches, in den Grenzen von 1914 befindlichen alliierten fremdstaatlicher Organisationen, nach der geltenden Vollverfassung zum Stand 28.10.1918 des Deutschen Reiches zu richten. Dies beinhaltet auch die tatsächlich geltenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die mit dieser Reichsverfassung in Kraft sind.
  1. Insofern die Personen des vereinten Deutschlands (gem. Zwei-plus-Vier-Vertrag v. 12. September 1990) gegen die echte Deutsche Vollverfassung und die hoheitlichen Gesetze des Deutschen Reiches verstoßen, muß dies als terroristischer Akt bewertet werden. Die russische Regierung wird aufgefordert sofortige Maßnahmen zu ergreifen, bis hin zur Inhaftierung von einzelnen Personen, die geltendes Recht gemäß den Bestimmungen aus dem derzeitig geltenden Besatzungsstatut brechen, unter anderem SHAEF, SMAD, Kontrollratsgesetze.
  1. Ab sofort haben alle Alliierten die Pflicht, alle Tätigkeiten fremdstaatlicher Verwaltungen auf dem Territorium des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1914, welche gegen die Vollverfassung des Deutschen Reiches verstoßen, einzustellen.  Diese betrifft auch die tatsächliche geltende Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die mit dieser Verfassung in Kraft sind. Jedweder Verstoß wird entsprechend der gültigen Gesetzeslage geahndet!

Diese Depesche ist gemäß Artikel 11 der Vollverfassung durch die gesetzgebenden Organe am 10. Mai 2025 beschlossen und verabschiedet worden. In Kraft getreten am 23. Mai 2025 nach Veröffentlichung im staatlichen Amtsblatt, dem Deutscher Reichsanzeiger.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Erhard Lorenz, Präsidialsenat und Staatssekretär des Innern
M.H., Staatssekretär für Heimathwesen




Anwendung der staatlichen Entlassungsurkunde

Hinweise zur Anwendung der staatlichen Entlassungsurkunde

 „Ausstieg aus der BRD“, ist nicht der wahre Sinn, sondern Abkehr von der Willkürherrschaft eines Systems, hin zum souveränen Menschen in einem souveränen Staat, der in der Präambel seiner Verfassung den Schutz des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie die Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes voranstellt, kann in der Tat nur jeder Mensch selbst tun, indem er seinen Willen bekundet, gemäß dieser Verfassung zu leben.

Es geht um das Bekenntnis zu unserem Deutschen Ahnenerbe, dem Erbe der Dichter, Denker und Visionäre. Als Reichs- und Staatsangehörige haben wir die Pflicht und Verantwortung für uns und für alle Menschen in eine neue Zukunft, in dem Vertrauen, Nächstenliebe, Familie, unbestechliche Führungskräfte, fairer Handel, staatlich garantierte Sicherheit und ein souveränes Leben möglich ist.

Mit dem Antrag auf einen Personenausweis bekundet jeder bereits selbst seinen Willen zur Entlassung aus dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet, in dem ihm körperliche Unversehrtheit und Menschenrechte nicht mehr zustehen.

Die Entlassungsurkunde bescheinigt der natürlichen Person, gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, durch die Eintragung ins Personenstandsregister, alle Rechte erworben zu haben, um aus den Pflichten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, wie es durch den sogenannten Bund verwaltet und geregelt wird, entlassen zu werden. Mit dieser Entlassung sind alle Forderungen und Handlungen gegen den Entlassenen, durch Bedienstete und Beamten eines Bundes und seiner Länder, ein Straftatbestand, der für den Schädiger mit dem Verlust der bürgerlichen Rechte verbunden ist. Die Ersatzhaftung des Schädigers wird davon nicht berührt. Diese Urkunde bescheinigt auch den Willen des Reichs- und Staatsangehörigen, den Schutz des Deutschen Reiches in Anspruch zu nehmen und seine Distanzierung von Handlungen aller außerhalb des Rechtskreises des Deutschen Reiches handelnden Unternehmungen.

Die Urkunde bescheinigt also folgendes:

  • die Eintragung in das Personenstandsregister;
  • die Reichs- und Staatsangehörigkeit nach RuStAG vom 22. Juli 1913;
  • den Erwerb von Rechten im Rechtskreis des Deutschen Reiches;
  • die Entlassung aus den Pflichten gegenüber dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet;
  • den Straftatbestand von Forderungen und Handlungen gegen den Entlassenen;
  • die Privathaftung des Schädigers;
  • den Willen des Entlassenen, den Schutz des Deutschen Reiches in Anspruch zu nehmen;
  • die Distanzierung des Entlassenen von Handlungen aller außerhalb des Rechtskreises des Deutschen Reiches handelnden Unternehmungen.

Die Entlassungsurkunde ist nur dann ein Rechtsmittel und staatliches Dokument, wenn es durch eine rechtmäßig eingerichtet oberste Behörde ausgestellt, besiegelt und unterzeichnet wurde. Sie dient als Abwehrmittel gegen die Willkürakte von Bediensteten dieses Systems. Sie bescheinigt dem Menschen, der mit Vollendung seiner Geburt die natürliche Person und damit die Rechtsfähigkeit erhält und nach seiner Volljährigkeit die Geschäftsfähigkeit, die Entlassung. Mit Ausstellung dieser Urkunde gelten jedwede weiteren Maßnahmen und Willkürakte seitens BRD-Unternehmungen als Straftat, auch dann, wenn man sich dem Druck und der Willkür unter Gewaltanwendung, die Forderungen zu begleichen beugt.

Reichsrecht geht vor Landesrecht, siehe Artikel 50 EGBGB der BRD-Ausgabe, somit sind diese staatlichen Dokumente auch für die Institutionen und Organisationen, die auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches ihr räuberisches Unwesen treiben, zwingend verbindlich.

Zur Anwendung der Urkunde

Bewahren Sie das Original der Urkunde und das Begleitschreiben sicher auf. Machen Sie davon mehrere Kopien. Bei Beantwortung auf Willkürakte der BRD-Institutionen sollten Sie eine Kopie der Entlassungsurkunde und des Begleitschreibens dem eigenen Schreiben an die Behörde beifügen. Ihr Schreiben braucht nur einen Satz: „Ich beziehe mich auf die Gültigkeit des nachfolgend beiliegenden Begleitschreiben und die Entlassungsurkunde“. Und mehr sollen Sie nicht schreiben!

Alle Willkürakte unbedingt als Kopie sichern und mit einem Gedächtnisprotokoll beweissichernd archivieren.

Wichtig bei Auseinandersetzungen mit BRD-Personal ist das schriftliche Festhalten von:

  • Datum und den Ort des Tatherganges
  • Name des handelnden Schädigers
  • wenn möglich Geburtsdatum und eventuell ein Foto

Alle Willkürakte und weitere Straftaten von BRD-Institutionen können vor dem Deutschen Reichsgericht über eine Privatklage gegen die betreffenden Straftäter eingeklagt werden. Die Reichsanwaltschaft kann zur Antragstellung auf Strafverfolgung und Schadenersatz zu jeder Zeit in Anspruch genommen werden.

Zum Vorwurf eines Geschäftsmodells

Zur Anschuldigung, daß es sich bei der Ausstellung von Ausweisen und Urkunden um ein Geschäftsmodell des Herrn Lorenz (über ihn ist öffentlich im Internet nachzulesen unter https://www.erhardlorenz.de/franke/ handelt, sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, daß staatliche Dokumente vom Bundesrath und Reichstag genehmigt Art. 5 Verfassung, Artikel 4 Abs. 12 – Beglaubigung von öffentlichen Urkunden) und durch die Anstalt des öffentlichen Rechts, Deutsche Reichsdruckerei, ausgestellt und ausgegeben werden. Die Unterschrift unter den Dokumenten ist nicht die eines Privatmannes, sondern die eines Amtsträgers mit der Bezeichnung „Staatssekretär des Innern“, der damit auch in der Haftung steht.

Die Gebühren für die staatlichen Ausweise und Urkunden decken nur die Kosten der Deutschen Reichsdruckerei. Wenn die Ausstellung der Ausweise und Urkunden auf einer Gewinnabsicht eines Einzelnen beruhen würden, wären diese Gebühren um ein Vielfaches höher.

Das Deutsche Reich wird nicht von einer Person im Alleingang geführt, sondern durch Vertreter des Deutschen Volkes. Die Reichsgesetzgebung wird durch den Bundesrath und den Volks-Reichstag ausgeübt.

Alles dies ist im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht und nachlesbar.

Unsere Arbeit ist rechtlich korrekt, juristisch einwandfrei und ganz legal. Sie beruht auf der Verfassung des Deutschen Reichs vom 20. April 1871 (letzter Änderungsstand 28. Oktober 1918) und den Gesetzen (u.a. BGB, CPO, HGB, StGB) des Deutschen Reiches.

Wir verbreiten keine Meinung, sondern vertreten juristisch und völkerrechtlich einwandfreie offenkundige Tatsachen, die immer durch Quellen belegt und öffentlich bekanntgegeben und einsehbar sind.

Es ist sehr bedauerlich, wenn man sich durch Meinungen und Auslegungen verunsichern läßt. Dies spielt alles den Widersacher des Deutschen Reiches und den Deutschen in die Hände. Diese Meinungen sind nie belegt und Aussagen sind falsch interpretierte Texte.

Sobald wir Deutsche den aufrechten Gang gehen und Verantwortung für uns selbst und unsere Heimath annehmen, werden wir unseren Staat von Vasallen und Fremdverwaltungen erfreien und unsere Heimath so aufbauen, daß Frieden auf Erden möglich wird.

Wir wünschen Ihnen Kraft und Standfestigkeit für unsere Heimath.                     

Reichsamt des Innern, Erhard Lorenz, Stand: 25.01.2022




Das Deutsche Reich existiert fort … auch im Jahr 2025

Gefunden unter: https://www.geschichte-abitur.de/quellenmaterial/quellen-teilung-brd-ddr/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-ueber-den-grundlagenvertrag#google_vignette am 03.02.2025

Der im Dezember 1972 geschlossene Grundlagenvertrag verbesserte die Beziehungen zwischen der BRD und DDR und erklärte die Grenzen für unverletzlich. Da für die BRD eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR – aufgrund des Wiedervereinigungsgebots im Grundgesetz – ausgeschlossen blieb, sprach das Bundesverfassungsgericht am 31. Juli 1973 folgendes Urteil aus:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. […] Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” . Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte.

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat (im Sinne des Völkerrechts) identisch mit dem Staat “Deutsches Reich” – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“, fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. […] Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden. […]

Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Es muß jedoch den zu politischem Handeln berufenen Organen der Bundesrepublik überlassen bleiben, zu entscheiden, welche Wege sie zur Herbeiführung der Wiedervereinigung als politisch richtig und zweckmäßig ansehen. […] Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alles Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken – das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten – und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln würde. […]

Die Deutsche Demokratische Republik ist im Sinne des Völkerrechts ein Staat und als solches Völkerrechtssubjekt. Diese Feststellung ist unabhängig von einer völkerrechtlichen Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik durch die Bundesrepublik Deutschland. Eine solche Anerkennung hat die Bundesrepublik Deutschland nicht nur nie förmlich ausgesprochen, sondern im Gegenteil wiederholt ausdrücklich abgelehnt. Würdigt man das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik im Zuge ihrer Entspannungspolitik, insbesondere das Abschließen des Vertrags als faktische Anerkennung, so kann sie nur als eine faktische Anerkennung besonderer Art verstanden werden.

Das Besondere dieses Vertrags ist, daß er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist. […] Der Vertrag hat also einen Doppelcharakter; er ist seiner Art nach ein völkerrechtlicher Vertrag, seinem spezifischen Inhalt nach ein Vertrag, der vor allem Inter-se-Beziehungen regelt. Inter-se-Beziehungen in einem völkerrechtlichen Vertrag zu regeln, kann vor allem dann nötig sein, wenn eine staatsrechtliche Ordnung, wie hier wegen der Desorganisation des Gesamtstaats, fehlt. […]

Auszüge zitiert nach: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 36, Nr. 1 (31. Juli 1973), S. 15-24.




Unsere aufrichtigen Glückwünsche für Präsident Donald Trump

Viel Erfolg, Kraft und Gesundheit wünschen wir dem 47. amerikanischen Präsident Donald Trump nach diesem triumphalen und überzeugten Sieg, der durch seinen überzeugten Patriotismus und seiner unermüdlichen Bemühungen zur Wahrung der Interessen der Vereinigten Staaten und des amerikanischen Volkes möglich wurde.

Besonders viel Kraft und Ausdauer wünschen wir ihm für die Bewältigung seiner hohen Berufung. Möge sein Patriotismus die Deutschen entzünden, um eine baldige „Erfreiung“ des Deutschen Volkes durch die Wiederherstellung des echten souveränen Deutschlands im Deutschen Reich, zu ermöglichen.

Wir, die wahren rechtsfähigen Reichs- und Staatsangehörigen, Heimatdeutsche und Deutsche der ganzen Welt, vertrauen darauf, dass die USA und Präsident Donald Trump sehr wohl die unsägliche Schmach und auch die Ursache kennt.

Die deutsche Nachkriegsordnung ist seit dem Jahr 2018 abgeschlossen, die wichtigsten institutionellen Organe des Deutschen Reiches sind besetzt und handlungsfähig. Zitat aus dem Deutschen Reichsanzeiger: Zeitgleich mit der Bekanntmachung (Frühjahr 2018) durch den amerikanischen Präsidenten Donald Trump, dass für Deutschland die Nachkriegsordnung beendet ist, wurde mit dem Dritten Bereinigungsgesetz, die Vorbereitungen für die „Erfreiung“ Deutschlands abgeschlossen.

Um dem Frieden der Welt und der engen Verbundenheit zwischen dem Deutschen Volk und der Welt zu dienen, haben wir uns als verfassungsorientierte und souverän handelnde Reichsleitung gebildet. Ohne jegliche Verpflichtung zu irgendeinem Land, einer Partei, einer Loge oder sonstiger Organisationen, steht der ewige Bund mit dem Namen Deutsches Reich zur Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands.

Das Deutschland der Zukunft bedeutet von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt!

Das Deutsche Volk in Deutschland, der Heimat der Deutschen verdient Gerechtigkeit, Würde, Ehre, Wahrheit und das Recht auf Recht. So muss den Heimatdeutschen überlassen bleiben, wer im Land ihrer Ahnen leben darf und die gleichen Rechte eines Reichsangehörigen besitzt?

Die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches, steht im direkten Zusammenhang mit der Wiedereinrichtung der Grenzen, wie diese zum 31. Juli 1914 bestanden. Dieses zukünftige Deutschland  lässt keine politisch operierende, nicht staatlich zugelassene Organisationen und Parteien zu. Das echte Deutsche Parlament (Reichstag) und auch die zukünftige Reichsleitung dient dem gesamten Deutschen Volk.

Die Verfassung und die Gesetze des Deutschen Reiches zum Stand 28.10.1918 wurden nie außer Kraft gesetzt, gelten demgemäß fort und gehen den Gesetzen der auf dem Boden des Deutschen Reiches handelnden Unternehmen, Alliierten und fremd staatlichen Verwaltungsgesellschaften vor! Es ist unbestritten, dass das Deutsche Reich rechtsfähig und in vielen Bereichen ausreichend handlungsfähig ist, um die Staatsgeschäfte sukzessive aufzunehmen. Die Einrichtung der institutionellen Organe regelt sich durch die einzige gültige Vollverfassung des Deutschen Reiches. An der Übereinstimmung internationaler geltender Verträge, die durch das souveräne Deutsche Reich ratifiziert wurden, gibt es keine Zweifel.

Im Namen des Deutschen Reiches, der Reichsleitung und des Deutschen Volkes

Mit vorzüglicher Hochachtung

Erhard Lorenz, den 06. November 2024
Bevollmächtigter im Bundesrath
Staatssekretär des Innern
Präsidialsenat des Reichs- und Bundespräsidium
Professor der Universität SPIK Deutschland

 




Vorgeschichte des Bundesrathes und die Aktivierung am 29. Mai 2008




Deutsche Einheit unter Preußens Hegemonie – Preußen geht fortan in Deutschland auf

gelesen in: https://www.preussenchronik.de/thema_jsp/key=thema_deutsche+einheit+unter+preu%25dfens+hegemonie.html

Deutsche Einheit unter Preußens Hegemonie

Das Problem der deutschen Frage, die sich durch das gesamte 19. und, in veränderter Form wiederum auch durch das 20. Jahrhundert zieht, wird schon früh mit preußischen Ambitionen in Verbindung gebracht. So erfindet eine bestimmte Schule der deutschen Geschichtsschreibung, die sogenannte kleindeutsch-borussische unter den Historikern Johann Gustav Droysen, Heinrich Sybel und Heinrich von Treitschke seit den 1840er Jahren für Preußen einen „deutschen Beruf“. Demnach hätte Preußen schon seit den Tagen Friedrichs II. alles dafür getan, einen deutschen Nationalstaat zu schaffen.

Eine solche deutsche Sendung Preußens bereits im 18. Jahrhundert gehört aber mit Sicherheit in das Reich der Legenden, denn vor 1789 interessiert sich niemand für einen deutschen Nationalstaat, schon gar nicht unter den regierenden deutschen Territorialfürsten.

Die deutsche Frage als nationales Problem ist vielmehr eine Folge der Französischen Revolution von 1789 und in deren Gefolge der napoleonischen Besetzung Deutschlands. Diese Ereignisse führen überhaupt erst zu einer Nationalisierung der Politik, dem Erwachen eines deutschen Nationalbewusstseins und einer gemeinsamen nationalen Identität sowie politisch zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Die hier skizzierten Entwicklungen machen zusammen Reformen der nationalen und politischen Verfasstheit innerhalb der deutschen Grenzen in Mitteleuropa notwendig.

Napoleons Einzug in Berlin

Die Besonderheit der deutschen Nationalstaatsbildung des 19. Jahrhunderts liegt in der Problematik begründet, daß Deutschland zu den verspäteten Nationen zählt. Während insbesondere England, Frankreich und auch Spanien im Westen, aber auch das Rußische Reich im Osten Europas bereits seit dem späten Mittelalter, die Vereinigten Staaten von Amerika im späten 18. Jahrhundert, ihre Nationalstaaten ausgebildet haben, ist dies zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Mitteleuropa noch nicht gelungen. Aufgrund der internationalen Mächteinteressen erreichen es weder Italien im Süden noch Deutschland im Norden Mitteleuropas, eine nationalstaatliche Einigung durchzusetzen. Als zusätzliches Erschwernis kommt hinzu, daß mit der aufkommenden Industrialisierung und den Folgeerscheinungen des sich herausbildenden Bürgertums, der Entstehung der Sozialen Frage und des Industrieproletariats der Nationalisierungsprozeß zusätzlich mit emanzipatorischen Forderungen nach freiheitlich-bürgerlichen Rechten sowie der sozialen Verbesserung belastet wird.

Die „deutsche Sendung“ Preußens beginnt im Anschluß an die Besetzung des Landes durch Napoleons Truppen. Nach 1806 bildet sich gerade in Preußen eine Bewegung heraus, die neben der Befreiung des Lan-des vom französischen Usurpator auch weitergehende Forderungen nach einer deutschen Einigung stellt.

Dabei versteigen sich einige Vertreter der preußischen Nationalbewegung wie der „Turnvater“ Friedrich Ludwig Jahn oder der Geschichtsprofessor und Dichter Ernst Moritz Arndt, aber auch der Dichter Heinrich von Kleist oder der Philosoph Johann Gottlieb Fichte zu deutschtümelnden und aggressiv-nationalistischen Formulierungen. Allerdings muss betont werden, daß sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Mehrheit der Bevölkerung oder auch der öffentlichen Meinung vertreten sind.

Nach dem Sieg der alten Mächte Preußen, Österreich und Rußland gegen Napoleon und der heranbrechenden Herrschaft der Reaktion gewährt der preußische König Friedrich Wilhelm III. weder die versprochene Verfassung, noch unternimmt er irgendwelche Schritte in Richtung auf eine deutsche Einigung unter Preußens Führung. Vielmehr wird die deutsche Frage durch Preußen in der ersten Hälfte des Jahrhunderts zunächst einmal niedergehalten. Auch der Nachfolger auf dem preußischen Thron, König Friedrich Wilhelm IV., lehnt die ihm 1848/49 von der Frankfurter Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone für ein kleindeutsch-preußisch geeintes Deutschland ab.

König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen

Er handelt zu diesem Zeitpunkt aber schon nicht mehr aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, sondern in erster Linie wegen des Zustandekommens der Einigung durch eine parlamentarisch-demokratisch-liberale Bewegung auf revolutionärem Wege mit einer Krone, die den „Ludergeruch der Revolution“ trägt, wie Friedrich Wilhelm sie kennzeichnet.

Interessant zu verfolgen ist der Prozeß, in dem Preußen plötzlich zum begehrtesten Kandidaten für eine deutsche Einigung in Mitteleuropa wird und der alten traditionellen Habsburgermacht Österreich nach und nach den Rang abläuft. Die Gründe für diese überraschende Entwicklung liegen wohl in der Tatsache, daß es der preußische König ist, der 1848 hinter der schwarz-rot-goldenen Flagge der Revolution durch Berlin reitet, wenn auch mehr gezwungen als gewollt.

Darüber hinaus stellt Preußen in Deutschland die einzige Großmacht dar, die über ein Staatsgebiet verfügt, auf dem abgesehen von den Polen in den Ostprovinzen eine überwiegend deutschsprachige Bevölkerung lebt, während Österreich ein buntes Vielvölkergemisch umfasst und bei einer nationalen Führungsrolle in Deutschland seine nicht-deutschsprachigen Gebiete hätte abtreten müssen.

Für Preußen als deutsche Hegemonialmacht bei der deutschen Einigung spricht zu diesem Zeitpunkt auch die Tatsache, daß dieses Land in seiner Rolle als europäischer Emporkömmling des 17. und 18. Jahrhunderts insgesamt im Vergleich zu Österreich einen „traditionslosen Kunststaat“ darstellt, der gerade auch dadurch territorial scheinbar unbegrenzt ausdehnbar ist. Dies sollte sich in den folgenden Jahren, zumindest bis zu einem gewissen Maß, auch so bewahrheiten.

Nach der in Deutschland unter tatkräftiger Mithilfe Preußens gescheiterten Revolution von 1848/49 ist die Frage der Nationalstaatsbildung im nördlichen Mitteleuropa auf die Dauer aber nicht mehr zurückzudrängen. Nachdem auch kleinere Nationen wie Griechenland (1829), Belgien (1830/31) sowie schließlich auch Italien 1859/61 ihre unabhängigen Nationalstaaten gegründet haben, übernimmt Preußen die staatlich-politische Führungsrolle innerhalb der deutschen Nationalbewegung. Ein erster Versuch einer deutschen Einigung scheitert 1850 noch am vehementen Widerstand Österreichs (Olmützer Punktation), das zu diesem Zeitpunkt noch die beherrschende Macht in Mitteleuropa darstellt. Dem seit 1862 in Preußen nach einem schweren Konflikt zwischen König und Parlament als letzter Nothelfer an die Macht gelangten Ministerpräsidenten Otto von Bismarck dagegen gelingt es, die deutsche Frage und die deutsche Nationalbewegung zu instrumentalisieren, um über diese Schiene die schwebende Konkurrenzsituation zwischen den beiden mitteleuropäischen Großmächten Österreich und Preußen zu einer Lösung zu führen.

Otto Eduard Leopold von Bismarck

Dabei wählt Bismarck diesen nationalen Kurs nicht in erster Linie, um endlich einen geeinten deutschen Nationalstaat in den Sattel zu heben, sondern vor allem anderen für eine Machtsicherung Preußens gegenüber der österreichischen Konkurrenz, die er angesichts der obwaltenden nationalistischen Großwetterlage nur noch auf diesem Wege zu verwirklichen sieht. Der preußische Ministerpräsident verfolgt dabei keineswegs einen genau festliegenden Stufenplan, der über drei Kriege von 1864 zielstrebig zum Deutschen Kaiserreich von 1871 führt, wie dies die preußenverherrlichende Geschichtsschreibung darstellt und es im Nachhinein scheinen mag, sondern er handelt jeweils nach den Notwendigkeiten und Gelegenheiten der Situation.

Durch diese „obrigkeitsstaatliche“ Lösung der deutschen Frage läßt sich die national-demokratische Bewegung auch besser kanalisieren und die Gefahr allzu großer sozialer Veränderungen vermeiden, die bei einer stärkeren Berücksichtigung einer Volksbewegung gedroht hätte. Somit kommt diese Variante der nationalen Einigung auch den Bedürfnissen des preußisch-deutschen Bürgertums entgegen, das sich vor nichts mehr fürchtet als vor dem Schreckgespenst einer neuen Revolution.

Die Rivalität zwischen der Donaumonarchie und Preußen ist zu diesem Zeitpunkt schon über ein Jahrhundert alt und rührt aus der Zeit der Schlesischen Kriege, mit denen Friedrich II. Österreich Gebiete entreißt und der steile Aufstieg Brandenburg-Preußens beginnt, der die österreichische Großmachtdominanz in Mitteleuropa zumindest gefährdet. Durch den territorialen Zugewinn Preußens nach 1815, vor allem aber dank der wirtschaftlichen Modernisierung des Landes, in der es Österreich längst überholt hatte, sowie der Gründung des Zollvereins unter preußischer Dominanz verschärft sich die Konkurrenz-Situation insgesamt noch.

Bismarck glaubt deshalb schon 1856 als Gesandter Preußens beim Deutschen Bund in Frankfurt erkannt zu haben, daß es mit Österreich in und um Deutschland auf absehbare Zeit zu einer Auseinandersetzung kommen müsse. Dementsprechend gestaltet er seit seinem Machtantritt als preußischer Ministerpräsident 1862 seine Politik der Habsburgermonarchie gegenüber. Schon 1863 läßt er den letzten österreichischen Versuch scheitern, den dahinsiechenden Deutschen Bund noch einmal funktionstüchtig zu machen, indem er den heftig widerstrebenden König Wilhelm I. dazu überredet, an dem zu diesem Zweck angesetzten Fürstentreffen gar nicht mehr teilzunehmen. Über die Schleswig-Holstein-Frage finden zwar beide Mächte zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Dänemark, um sich vor der inzwischen mächtigen deutschen Nationalbewegung ordentlich in das rechte Licht setzen zu können. Indes nutzt Bismarck die gemeinsame Verwaltung von Schleswig-Holstein durch Preußen und Österreich als geeignetes Streitobjekt, um durch eine gezielte Eskalation 1866 gegen Österreich den entscheidenden Krieg um die Hegemonie in Deutschland führen zu können.

Schlacht bei Königgrätz

Der Sieg Preußens bei der böhmischen Festung Königgrätz läßt Europa erneut aufhorchen. Der Kardinalstaatssekretär des päpstlichen Kirchenstaates Antonelli läßt sich gar zu dem Stoßseufzer hinreißen: „Casca il mondo“ („die Welt stürzt ein“). Zwar geht auf den böhmischen Schlachtfeldern 1866 noch nicht die Welt unter, doch mit der österreichischen Vorherrschaft in Mitteleuropa ist es vorbei.

Preußen erhält mit dem Frieden von Prag nicht nur einige wichtige territoriale Zugewinne (Frankfurt, Hannover, Teile Sachsens u.a.) und steigert seine Dominanz im deutschen Ländersystem noch weiter, sondern es erreicht über den 1867 ins Leben gerufenen Norddeutschen Bund mit Sachsen, den Thüringischen Staaten und Hessen (nördlich des Mains) bereits ein Kleindeutschland, dem jetzt nur noch die süddeutschen Staaten fehlen. Diese süddeutschen Länder, die 1866 noch auf der Seite Österreichs gegen die hier wenig beliebten Preußen gekämpft haben, finden sich vier Jahre später dank der inzwischen übermächtigen nationalen Bewegung auf der Seite Preußens bzw. des Norddeutschen Bundes wieder, als es darum geht, den Versuch Napoleon III. von Frankreich zu vereiteln, die endgültige preußisch-deutsche Vereinigung zu verhindern.

Nach dem Sieg über die französischen Truppen im Winter 1870/71 hat Bismarck nicht nur mit einigen süddeutschen Fürsten über die endgültige Ausgestaltung des neu zu gründenden Deutschen Kaiserreiches zu verhandeln und den bayerischen König Ludwig II. mit entsprechenden Geldzahlungen gefügig zu machen. Er muß insbesondere seinen eigenen Herrn, den preußischen König Wilhelm I. davon überzeugen, von nun an als Deutscher Kaiser zu fungieren.

Die Kaiserproklamation

Wilhelm I. ist, als er sich zu diesem Schritt endlich durchringen kann, den Tränen nahe, weil er den Untergang Preußens besiegelt sieht. Der weitere Verlauf der deutschen Geschichte sollte letztlich eher ihm recht geben als Bismarck, der für Preußen zu handeln glaubte und der Meinung war, daß Deutschland in Preußen aufgehen würde. Das Gegenteil sollte der Fall sein. Es mutet insgesamt durchaus paradox an, dass gerade der „Kunststaat“ Preußen, der mit seiner königlichen Kernregion (Ost-) Preußen am Beginn des 18. Jahrhunderts noch außerhalb des Deutschen Reiches liegt, ein Jahrhundert später den deutschen Nationalstaat ins Leben ruft.

Neben dem großen Chor der Jubler und Propagandisten des preußischen Weges der deutschen Einigung, zu denen auch die wichtigsten Historiker dieser Zeit gehören, vor allem Treitschke, Sybel und Droysen, gibt es 1871 auch Zeitgenossen, die das neue preußisch geprägte Deutsche Reich für gefährlich halten. Zu ihnen gehören der Historiker Georg Gottfried Gervinus sowie auch Friedrich Nietzsche, der in dem Sieg von 1870/71 die „Niederlage, ja Exstirpation [Auslöschung] des deutschen Geistes zugunsten des Deutschen Reiches“ zu erkennen glaubt. Ihre Äußerungen bleiben aber Einzelstimmen innerhalb der überwiegenden Mehrheit derjenigen, die sich mit der deutschen Einigung von 1871 am Ziel ihrer nationalen Sehnsüchte angekommen sehen. Aber auch die süddeutschen Staaten mit ihren teilweise liberalen Traditionen zählen zunächst zu den Verlierern der Entwicklung, denen es angesichts der realen Machtverhältnisse kaum gelingt, ihre Vorstellungen von politischer Kultur und Verfasstheit in das neue Deutsche Reich einzubringen.

Die Folgen, die die deutsche nationale Einigung unter preußischer Hegemonie für Deutschland insgesamt und für Preußen selbst in der Zukunft haben sollte, sind 1871 in ihrer ganzen Tragweite noch nicht abzusehen und in der Forschung teilweise bis heute strittig. Auf der Hand liegt aber, daß das neue Deutsche Kaiserreich von seinem mit Abstand größten und mächtigsten Gliedstaat Preußen dominiert wird. Dafür sorgt schon der föderale Charakter der Reichsverfassung, der zwar von den süddeutschen Staaten gewünscht ist und deren Selbständigkeit auch stärkt, gleichzeitig aber auch Preußens Dominanz festschreibt, die zunächst von keiner Zentralgewalt überwölbt wird. Das preußische Staatsgebiet macht zwei Drittel des gesamten Territoriums des Deutschen Reiches aus, drei Fünftel seiner Einwohner leben in der Hohenzollernmonarchie. Wie deutlich die Hegemonialmacht Preußen innerhalb des Kaiserreiches alle anderen Einzelstaaten übertrifft, zeigt die Tatsache, dass der Haushalt Preußens bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges höher ist als der des Deutschen Reiches. So betragen die Gesamtausgaben des Deutschen Reiches im Haushaltsjahr 1898 knapp 1,6 Milliarden Mark, die Preußens aber mehr als 2,3 Milliarden Mark.

Deutschlands Zukunft

Von größerer Tragweite sind aber die Folgen der deutschen Einigung unter preußischer Hegemonie für die politische Kultur in Deutschland. Durch die überragende Bedeutung, die der Einzelstaat innerhalb des Reiches einnimmt, durch die Tatsache, daß Preußen zunächst einmal einen Teil der neuen Bürokratie und des Regierungsapparates des Reiches stellt bzw. beide Verwaltungsapparate durch Personalunion verbunden sind sowie durch die Rolle, die Preußen bei der deutschen Einigung spielt, setzt sich das politische Gesamtkonzept Preußen und seine politische Kultur auch in vielen Teilen des neuen Kaiserreiches durch. Die „ Verpreussung“ Deutschlands zeigt sich u. a. in der politischen Haltung des Großbürgertums, das mit dem Adel gegen Arbeiterbewegung, Parlamentarismus und demokratische Mitwirkungsrechte der Bevölkerung ein Bündnis eingeht. Dazu gehört des weiteren der teilweise gelungene Versuch, die politische Untertanenkultur Preußens auf die Reichsebene zu übertragen und eine freie Staatsbürgerkultur auf der Basis der Freiheit zu verweigern. Weitere Symptome dieser Entwicklung sind die allgemeinen Militarisierung des Bildungsbürgertums sowie in deren Gefolge einer „Verpreussung“ auch des deutschen Geschichtsbildes (Preußen-Mythos).

Und somit erhält auch das Lied der Deutschen den nationalen Geist aller Deutschen Völker:

RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Nationalhymne ( Deutschlandlied, Lied der Deutschen, Deutsche Hymne )

Die erst zum 01. Oktober 2011 für den Nationalstaat Deutschland und in Kraft trat.

gelesen: https://www.nationalstaat-deutschland.de/einheit/deutsche-einheit-unter-preussens-hegemonie-preussen-geht-fortan-in-deutschland-auf/




Beschlüsse der 122ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Justizwesen-Agenda vom 20. April 2024

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 21ten Tag des 4ten Monats im Jahre 2024.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  19 aktive Bevollmächtigte von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
279 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Zustimmung zur Verabschiedung von 2 Bevollmächtigten aus dem Bundesrath;
a) Verabschiedung und Entzug aller bürgerlichen Rechte, wegen Hochverrat, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
b) Verabschiedung, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 04) Zustimmung der ersten Justizwesen-Agenda unter der Leitung des Bundesrathes;
B 05) Zustimmung zu RGBl-2404061-Nr03-Aenderungsgesetz betreffend Kaiserlich Deutsches Patent- und Markenamt;
B 06) Zustimmung zu RGBl-2404071-Nr04-Aenderungsgesetz betreffend RGBl-2105171-Nr05-Patentgesetz-vom-17-Mai-2021;
B 07) Zustimmung zur Bewerbung als Präsident des Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 08) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretärin im Reichsamt für Tier und Artenschutz, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 09) Zustimmung zu RGBl-1404081-Nr05-Aenderungsgesetz betreffend 1006279-Nr25-Eigentum-Autobahnen;
B 10) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsgerichtsrath, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 11) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsgerichtsrath, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 12) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor „ass.jur.“, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 13) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor „ass.jur.“, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 14) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsanwalt, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 15) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsanwältin, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 16) Zustimmung zur Bewerbung als Senatspräsident, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 17) Zustimmung zum Förderverein für die Genossenschaft „KaSäNum“, mit Sitz in Dresden;
B 20) Zustimmung zu kurzfristig eingereichten Anträgen durch Amtsträger
a) Zustimmung zur Tagungspauschale für institutionellen Organe (100 Mk. je Tag) nur bei Anwesenheit;
b) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor „ass.jur.“, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
c) Zustimmung zur Bewerbung als „stellv.“ im Beweissicherungsamt, (siehe Deutscher Reichsanzeiger);


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  20 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
277 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 21.04.2024.




RGBl-2404061 Bekanntmachung Einberufung 122te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 122ten Tagung.

Einberufen am 06.04.2024, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 08.04.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 20. April des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 06. April 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung“_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Geschichte der deutschen Nationalhymne, dem Deutschlandlied, das Lied der Deutschen

Die wechselvolle Geschichte der deutschen Nationalhymne, dem Deutschlandlied, das Lied der Deutschen.

Die Melodie des Deutschlandlieds stammt vom österreichischen Komponisten Joseph Haydn (1732 – 1809). Sie ist Thema des 2. Satzes op. 76, Nummer 3, G Dur des »Kaiserquartetts«, welches Haydn im Jahr 1797 komponierte, und wurde auch als österreichische »Kaiserhymne« benutzt.

Der Dichter des Deutschlandlieds

Der Dichter des Deutschlandlieds August Heinrich Hoffmann von Fallersleben schrieb das Deutschlandlied 1841 auf Helgoland, das damals noch zu England gehörte. Hoffmann von Fallersleben war ein deutscher Germanist und Lyriker, geboren am 02.04. 1798 in Fallersleben bei Braunschweig, seit 1830 Professor für deutsche Sprache und Literatur in Breslau. Er war ein Anhänger des Nationalliberalismus und schrieb etwa zur selben Zeit wie das Deutschlandlied seine »Unpolitischen Lieder« (1840/41), die gar nicht unpolitisch waren, sondern klar Stellung für die Demokratie nahmen. Als diese »Unpolitischen Lieder« im Jahr 1842 erschienen, wurde Hoffmann von Fallersleben seines Amtes enthoben und des Landes verwiesen. Wegen seiner demokratischen Einstellung war Hoffmann von Fallersleben in den Folgejahren einer ständigen Verfolgung durch die monarchistischen Regierungen der deutschen Teilstaaten ausgesetzt. Beinahe vierzig Mal wiesen ihn deutsche Städte und Staaten aus, regelmäßig wurde er verhört. Hoffmann von Fallersleben wurde im Jahr 1848 rehabilitiert und bekleidete ab 1860 das Amt des Bibliothekars des Herzogs von Ratibor in Corvey. Als Germanist entdeckte er Fragmente von Otfrids Evangelienbuch und das Ludwigslied. Zudem schrieb er auch Kinderlieder (u. a. »Alle Vögel sind schon da«, »Morgen kommt der Weihnachtsmann«). Hoffmann von Fallersleben starb am 19.01. 1874 auf Schloss Corvey in Westfalen.

Die Zeitumstände des Entstehens

Hoffmann von Fallersleben verstand das Lied als »Liebeslied« an seine Heimat. Sein politisches Ziel war es, eine Vereinigung der zu jener Zeit 38 Staaten im Deutschen Bund zu erreichen. Seit 1815 waren diese Staaten in einem lockeren föderativen Bund verbunden, mit einer nur schwachen Bundeszentralgewalt und unter Beibehaltung der Souveränität und der territorialen Besitzstände der einzelnen Staaten. Durch diesen Staatenbund kam es zu keiner nationalen Einheit in Deutschland, ebenso wurden der Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte und eine demokratische Mitbestimmung in einer gesamtdeutschen Verfassung verhindert. Der Deutsche Bund kannte kein gemeinsames Staatsoberhaupt, keine einheitliche Verwaltung und Gesetzgebung, besaß weder Wirtschafts- noch Zolleinheit und auch kein einheitliches Heereswesen. Als Anhänger der nationalliberalen Bewegung wollten Leute wie Hoffmann von Fallersleben dem ein einiges Deutschland auf einer verfassungsmäßigen Grundlage entgegensetzen. Die nationale Frage sollte zusammen mit der konstitutionellen beantwortet werden. Auf die Frage von Ernst Moritz Arndt »Was ist des Deutschen Vaterland?« gab Hoffmann von Fallersleben zur Antwort:

»Kein Österreich, kein Preußen mehr,
ein einzig Deutschland hoch und hehr,
Ein freies Deutschland Gott bescher …«

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze
brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, Österreich, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland in den folgenden 100 Jahren in die Katastrophe trieben.

Die weitere Geschichte des Deutschlandlieds

Spiegelbild des ruhelosen Reiches

Das Deutschlandlied wurde zu einem Spiegelbild des »ruhelosen Reiches«. Als Deutschland im Jahr 1871 die nationale Einheit erreicht hatte, wurde das »Lied der Deutschen« nicht zur Nationalhymne. Der deutsche Kaiser Wilhelm I. und sein Reichskanzler Bismarck bestimmten dazu die Herrscherhymne »Heil dir im Siegerkranz, Herrscher des Vaterlands!« Erstmals offiziell wieder angestimmt wurde das Lied im Jahr 1890, als Helgoland gegen Sansibar getauscht wurde und von da an wieder zum Deutschen Reich gehörte. Die nächsten Anlässe, in denen das Lied angestimmt wurde, waren nicht im Sinne seines Dichters. In der Schlacht von Langemarck zu Beginn des Ersten Weltkriegs sangen dieses Lied nationalistische Studenten, als sie am 11.11. 1914 zu Tausenden im gegnerischen Maschinengewehrfeuer starben. Das Lied der Deutschen war zur militärischen Opferhymne geworden. Auch Hitler gibt diese Deutung des Deutschlandlieds im Ersten Weltkrieg in seinem Buch »Mein Kampf« wieder und zeigt damit bereits die unheilvolle Richtung an, welche die Rezeption des Deutschlandlieds in den folgenden 30 Jahren nahm. Zunächst jedoch wurde es am 11.08. 1922 von Reichspräsident Ebert offiziell zur Nationalhymne der Weimarer Republik proklamiert. Es sollte, ganz im Sinne der ursprünglichen Intention seines Dichters, das einigende Band um die deutsche Nation in schwierigen Zeiten symbolisieren. Unter den Nationalsozialisten verkam es dann endgültig zum Ausdruck verbrecherischer Expansion. Die erste Strophe wurde als Präludium dem Horst-Wessel-Lied vorangestellt, die zweite und erst recht die dritte Strophe mit ihrer starken Betonung des demokratischen Gedankens wurden von den Nationalsozialisten faktisch ignoriert.

1952 wieder für die Bundesrepublik in Deutschland zur Nationalhymne bestimmt.
(Es mangelt immer noch am reichsrechtlichen Erlaß)

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam es in der jungen Bundesrepublik schon bald zu einer Debatte über die Nationalhymne, da bereits am 29.09. 1949 ein interfraktioneller Antrag im Bundestag gestellt wurde, das Deutschlandlied wieder zur deutschen Nationalhymne zu machen. Zu diesem Beschluss kam es nicht, stattdessen zu einer Diskussion quer durch die Parteien. Während sich die Vorsitzenden von CDU und SPD, Adenauer und Schumacher, für das Deutschlandlied aussprachen, äußerte der liberale Bundespräsident Theodor Heuss große Bedenken. Er gab eine »Hymne an Deutschland« in Auftrag, die sich aber nicht durchsetzen konnte. In einem Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss wurde dann am 29.04. und am 02.05. 1952 das Deutschlandlied als Nationalhymne festgelegt. Adenauer hatte darum gebeten, dieses Lied zur Nationalhymne zu bestimmen, wobei bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe gesungen werden sollte. Dieser Bitte war der Bundespräsident nachgekommen. Nach der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 gab es einen ähnlichen Briefwechsel vom 19.08. und 23.08. 1991 zwischen dem damaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl, der das Deutschlandlied als deutsche Nationalhymne bestätigte. Beide Briefwechsel finden sich im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27.08. 1991.

Das Deutschlandlied wurde bisher nur durch fremdgesteuerte Verwaltungen des Deutschen Reichs angewandt, obwohl keine der Verwaltungen den Nachweis eines Nationalstaates erbringen konnte.

Dieser Mangel konnte erst am 01. Oktober 2011, gemäß Verfassung Artikel 4 und Artikel 5 behoben werden und wurde zugleich mit einer 4ten Strophe erweitert.

1te Strophe:
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

2te Strophe:
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang –
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

3te Strophe:
Einigkeit und Recht und Freiheit

Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes
Blühe, deutsches Vaterland!

Erstmals in der Geschichte des Nationalstaates Deutschland mit dem Namen Deutsches Reich, als ewiger Bund der deutschen Völker, konnte das Deutschlandlied als Nationalhymne für das gesamte Deutsche Volk, gemäß der einzig geltenden und souveränen Verfassung und wie es das Gesetz verlangt, erlassen werden. Die vierte Strophe wurde von Erhard und Kornelia Lorenz geschrieben und durch die beiden gesetzgebenden Verfassungsorgane beschlossen.

Berlin den 24. September 2011: In der 15ten Tagung des Volks-Reichstags „Reichstag“ wurde unter Beschlußpunkt 8, das Lied der Deutschen als Nationalhymne, mehrheitlich beschlossen.
Berlin den 24. September 2011: In der 38ten Tagung des Volks-Bundesraths „Bundesrath“, wurde dem vorhergehenden Beschluß des Volks-Reichstages zur Nationalhymne zugestimmt und am 01. Oktober 2011 durch Veröffentlichung im Deutschem Reichsanzeiger in Kraft gesetzt.

Erstentwurf der vierten Strophe vom 01. Oktober 2011:
Über Länder, Grenzen, Zonen, hallt ein Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen, zu den Sternen klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen, nie Gewalt für Recht ansehen,
Deutschland, Deutschland über alles, und das Reich wird neu erstehn!

In den nachfolgenden Jahren veränderte sich auf dem Weg zur Erfeiung des Deutschen Volkes, die Arbeit der Reichsleitung und den Verfassungsorganen durch die Anwendung anthroposophischer Geisteswissenschaften. So wurde am 08. Juni 2013, in der 33ten Tagung des Volks-Reichstages zu Fulda, unter dem Beschlußpunkt 5 die nachfolgende und endgültige Fassung beschlossen, die auch durch die 57te Tagung des Volks-Bundesrathes am gleichen Tag und gleichen Ort beschlossen wurde.  Die Änderung trat am18. Juli 2013 über den Reichsanzeiger in Kraft.

Endgültige vierte Strophe:

4te Strophe:
Über Länder, Grenzen, Meere,
dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

RGBl-1109241-Nr23-Erlass-Nationalhymne ( Deutschlandlied, Lied der Deutschen, Deutsche Hymne )




Gründung der KaSäNum-Genossenschaft und deren 1. Generalversammlung

Am 22. März. 2024, zugleich der Geburtstag von Kaiser Wilhelm I., wurde gemäß tatsächlichem geltendem Reichs- und Staatssrecht die „Kaiserlich-Sächsische-Numen-Genossenschaft“ zu Dresden gegründet. Die KaSäNum wurde durch 13 Gründungsmitglieder bei einer Anwesenheit von gesamt 17 Reichs- und Staatsangehörigen aus der Taufe gehoben.
In der nachfolgenden Generalversammlung wurde von den 13 Gründungsmitgliedern die Satzung, der Vorstand und der Aufsichtsrath beschlossen und gewählt.

Das Logo

Die Heimatseite wird zu finden sein unter:
https://www.kasaenum.de

Dieser Genossenschaft wurd durch die 121te Plenartagung des Bundesrathes die Zustimmung und Genehmigung erteilt.
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/beschluesse-der-121ten-tagung-des-bundesrathes-und-der-1ten-amtstraeger-agenda-vom-16-maerz-2024/

Eingetragen im Genossenschaftsregister bei dem Deutschen Gerichtshof.
https://www.deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/genossenschaftsregister-beim-reichsgericht/

Für die nächste Generalversammlung wurden die Beschlüsse der erarbeitet und auch ein Satzungsentwurf für die Gründung eines Fördervereines erstellt.

Veröffentlicht gemäß Satzung, zum 29. März 2024 durch den Vorstand