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Allgemein

Reformakte des Deutschen Bundes im Bezug zum Bundesrath

Entwurf zu einer Reformakte des Deutschen Bundes vom 1. September 1863I. Allgemeine Verfügungen Art. 1. Die Zwecke des Deutschen Bundes sind: Wahrung der Sicherheit und Machtstellung Deutschlands nach Aussen, Wahrung der öffentlichen Ordnung im Innern, Förderung der Wohlfahrt der deutschen Nation und Vertretung ihrer gemeinsamen Anliegen, Schutz der Unverletzbarkeit und verfassungsmäßigen Unabhängigkeit der einzelnen deutschen …