Vorgeschichte des Bundesrathes und die Aktivierung am 29. Mai 2008




RGBl-2404061 Bekanntmachung Einberufung 122te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 122ten Tagung.

Einberufen am 06.04.2024, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 08.04.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 20. April des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 06. April 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung“_D

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2402281 Bekanntmachung Einberufung 121te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 121ten Tagung

einberufen am 28.02.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 02.03.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 16. März des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 28. Februar 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2402281-Bekanntmachung-BR121-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt „RGBl-2402281-Bekanntmachung-BR121-Einberufung“_D

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Beschlüsse der 120ten Tagung des Bundesrathes vom 28. Oktober 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 28ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2023.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  17 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
273 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 03) Zustimmung zur Verabschiedung der 5 Bevollmächtigten des Allgäu-Komplottes mit dem Tatbestand des Hochverrats aus dem Bundesrath und allen Ämtern;
B 04) Zustimmung zum Beschluß des Volks-Reichstags bezogen auf die aktuelle Mitgliederliste der aktiv geführten Delegierten;
B 05) Zustimmung zur Verabschiedung des Herrn T.D, aus allen seinen Ämtern, unter dem Tatbestand Hochverrat;
B 06) Zustimmung zur Einrichtung des Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde;
B 07) Zustimmung zum Staatssekretär für das Heimathwesen (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 08) Zustimmung zum Staatssekretär im Reichsgewerbeaufsichtsamtes (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 09) Zustimmung zur Einrichtung des Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde;
B 10)  Zustimmung zur Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Reichsbehörde;
B 12) Zustimmung zur Festlegung von Werbematerialkosten;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  21 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
276 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 28.10.2023.




RGBl-2310031 Bekanntmachung Einberufung 120te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 120ten Tagung

einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 10.10.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung” Amtsschrift

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Beschlüsse der 119ten Tagung des Bundesrathes vom 22. Juli 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 27ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2023.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  21 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
201 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
264 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 03) Zustimmung zum Protokoll der 20ten Versammlung des Vereins Justitia Deutschland „VJD“ mit Neuwahl vom 22.07.2023;
B 04 a,b,c) Verabschiedung der Personen (siehe Deutscher Reichsanzeiger); (Rückkehrmöglichkeit bleibt bewahrt);
B 04 d) Zustimmung zum Mißtrauensvotum (siehe Deutscher Reichsanzeiger) (Verlust aller bürgerlichen Rechte).
B 05) Zustimmung zur Abstimmung des Reichstagspräsidiums;
B 06) Zustimmung zur Abstimmung der derzeit aktiven Delegierten (siehe unten);
B 07) Zustimmung zu Zertifikate und Urkunden für Meister, Ingenieure, usw.;
B 08) Zustimmung zum Staatssekretär im Reichsschatzamt und Ernennung (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 09) Zustimmung zur Unterstaatssekretärin im Reichsschatzamt und Ernennung (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 10)  Zustimmung zum Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Ernennung (siehe Deutscher Reichsanzeiger);
B 12) Ernennung als Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt v(siehe Deutscher Reichsanzeiger);


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  37 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
533 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 27.07.2023.




RGBl-2306261 Bekanntmachung Einberufung 119te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 119ten Tagung

einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 01.07.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Juli des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 26. Juni 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung” Amtsschrift

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Beschlüsse der 118ten Tagung des Bundesrathes vom 03. Dezember 2022

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 12ten Tag des 12ten Monats im Jahre 2022.

 

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  17 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
201 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
260 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
Die Verabschiedung der Personen David Drawer, Peter Fisch, Alexandra Müller und Kerstin Nass (eine Rückkehr ist nicht mehr möglich);
B 04) Verabschiedung der Personen S.V; E.K; J.B; M.R; und M.W. (Rückkehr bleibt bewahrt);
B 05) Zustimmung zur Änderung des RDRK-Verbandes  auf den Verbandsnamen Justitia Deutschland.
B 05) Bestätigung der bestehende Vorstandschaft (D.L; A.F. und M.L) für den Verein „Justitita Deutschland“;
B 05) Änderungszustimmung der § 1. und § 2.im Gesetzblatt: RGBl-1211281-Nr17-Gesetz-Rechtspflege-im-deutschen Reich;
B 07) Zustimmung der ersten Briefwahl mit Neue- und Wiederwahl des Präsidiums vom Volks-Reichstag;
B 08) Zustimmung zum Erlaubnis-Zertifiktat für den Lehrstuhl Naturheiler und Heipraktiker;
B 10)  Zustimmung zum Gesetz: RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe (Freiberuflergesetz);

Folgende Bewerbungen wurden zugestimmt (die Ernennung wird nachgereicht).
Reichsanwalt bei der Reichsanwaltschaft im Deutschen Gerichtshof (Reichsgericht), Herr T.D; ab dem 12.12.2022;
Dozentin am Lehrstuhl der Uni-SPIk Deutschland für Naturheiler und Heilpraktiker, Frau C.B; ab dem 12.12.2022;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
31 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
527 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 12.12.2022.




100 Jahre Krieg gegen das Deutsche Volk und gegen Deutschland

Eine Verfassung, die den Geltungsbereich nicht beschreibt, ist keine Verfassung.

Als Beispiel empfehle ich die Verfassung von 1871 anzuschauen:
http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html

Die Verfassung Deutschland (1871) Änderungsstand: 28.10.2018
https://www.verfassung-deutschland.de/

die Verfassung von Österreich:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138

die Verfassung der Schweiz:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/101.de.pdf

 

Als Vergleich nun die „außerverfassungsmäßig(siehe Buch Das Wahlrecht der Deutschen Nationalversammlung von 1918) eingeführte Weimarer Verfassung (tatsächliches Ermächtigungsgesetz der Zionisten) unter:
http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html
Mit Kommentar:
https://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm

darin finden wir keinen Geltungsbereich und nun kann man verstehen warum unser lieber Führer, die Möglichkeit hatte, mit Fremdgeld an die Macht zu kommen und 1934 alle Länder aufzulösen – als Vorbereitung für die totale Vernichtung vom Deutschen Reich durch die Alliierten im Auftrag der Hochfinanz im Jahre 1945.

Worum es bei einer Verfassung auch gehen muß, kann man verstehen, wenn man sich erinnert, daß 1990 in dem Grundgesetz der Geltungsbereich (Art.23) gelöscht wurde. Die DDR-Verfassung(en) wäre auch zu berücksichtigen, da es in der DDR bewußt keine Länder gab, denn Preußen wurde von den Alliierten aufgelöst, somit konnte die DDR wohl noch im Besitz ihrer wahren Staatsangehörigkeit, (ohne Preußen) keine Länder einrichten. Die Länder der DDR konnten somit der BRD nie beitreten. So einfach ist der 100-jährige Schwindel zu erkennen, ja Sie lesen richtig, seit dem 01.08.1914 läuft der Krieg gegen das Deutsche Volk und dem Nationalstatt Deutschland.

Im Sinne einer klaren Volks-Verständigung und der Findung unserer wahren Identität, soll dieser Text weiterverteilt werden, denn es ist jetzt sehr wichtig, daß wir uns als VOLK finden – OHNE Bundesländer oder Bundesstaaten, OHNE Gaue, OHNE Kaiser und Fürsten, OHNE Fremdverwaltungen, OHNE (Geschäfts-) „Führer“, OHNE Vereine, OHNE Gewerkschaften, OHNE Parteien,  OHNE Lügen und Vortäuschungen.

„WIR sind das DEUTSCHE VOLK“ – gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, so entschied das Volk der wahren Deutschen am 14.06.2008. Mit dem Neueinrichten des „Bundesraths, damals als Volks-Bundesrath“, als staatsrechtliches höchstes Organ und Souverän auf der Grundlage der Verfassung von 1871, inklusive der Gesetzgebung des „Bundesgebietes Deutsches Reich“, unter dem absolut einzig richtigen Aspekt „Alle Macht geht vom Deutschen Volke aus“, wird die Handlungsfähigkeit vorbereitet und schrittweise eingerichtet. Der Bundesrath ermöglicht dem VOLK, über die SELBSTfindung und SELBSTverantwortung bzw. Volks-Souveränität, seine wahren Wurzeln und wahre Identität zu finden.

Hier wird der WEG „UNSER VOLKS-WEG“ beschrieben:
https://www.amtswegweiser.de
https://www.reichsamt.info
https://www.bundespraesidium.de
https://www.reichsamt-des-innern.de
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de
https://www.deutsche-reichsdruckerei.de
https://www.nationalstaat-deutschland.de
https://www.deutscher-gerichtshof.de
https://www.verfassung-deutschland.de
http://www.das-deutsche-reich.de
http://www.des-deutschen-reiches.de
https://www.bundesrath.de
https://www.volks-reichstag.de
http://www.reichskasse.de
http://www.reichsdruckerei.de
http://www.deutsche-reichspolizei.de
http://www.reichsanwalt.de
https://www.volks-buero.de
https://www.uni-spik.de
https://www.mmgz.de
https://www.vb1873.de

Das DEUTSCHE REICH ist das Territorium in den Grenzen vom 31. Juli 1914 alles andere ist Täuschung zum Wohle von Fremdmächten, zum Nachteil des Deutschen Volkes und verhindert den Weltfrieden.

Erstmals veröffentlicht im Jahr 2005, aktueller Änderungsstand 18.01.2019




Der Souverän

Das Souverän im Deutschen Reich

Der Bundesrath im Deutschen Reich (1871–1918) war, wie bereits im Norddeutschen Bund, das verfassungsrechtlich oberste Reichs- organ. Das Deutsche Reich ist die Bezeichnung für den damals geschlossenen ewigen Bund der Deutschen Bundesstaaten in Deutschland.Der Bundesrath war kein Parlament, sondern der Souverän des Reichs. Mit 14 Stimmen seiner Mitglieder konnte er jede Änderung der Reichsverfassung ablehnen. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern – in Anlehnung an die Stimmverteilung im Bundestag des Deutschen Bundes – nach der Flächengröße der Gliedstaaten („Bundesstaaten“ im damaligen juristischen Sprachgebrauch).

Volks-Souverän

Unter einem Souverän (v. lat.: superamus = über allen stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.
In einer Republik ist das Volk, also die Gesamtheit der Bürger, der Souverän. So heißt es oft zum Beispiel in der Formulierung der Berichterstattung von Volksentscheiden oder nach Wahlen „der Souverän hat entschieden…“
Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

Das Lied der Deutschen (Text und Ton)

Wenn also das Volk laut Republik der Souverän ist und der Bundesrath gemäß geltender Verfassung auf staatsrechtlicher Ebene auch der Souverän ist, dann ist der Volks-Bundesrath die logische Konsequenz zur Herstellung der Handlungsfähigkeit

Es gibt nur EIN Deutschland, das in den Grenzen von 1871 bis 1914

Das ganze Deutschland muß es sein

Deutschland gemäß Völkerrecht

Westdeutschland auch bekannt als BRD

Wurde 1949 als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet so zu lesen unter Artikel 133 des alten Grundgesetz und Artikel 133 des „1990er-Grundgesetzes“ für die BRD. Die BRD war nie ein Staat und ist seit 1990 weltpolitisch nachvollziehbar eine Firma (GmbH).

Mitteldeutschland auch bekannt als DDR

Als sogenannter Staat mit der Bezeichnung DDR am
17. Juli 1990 aufgelöst und 1990 finanzverwalterisch,
aber nicht staatsverwalterisch, der Firma BRD-GmbH unterworfen worden.

Nachfolgende „Ost-Gebiete“ gehören zu Deutschland

Schlesien fehlt UNS seit 1949

Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914)

Pommern fehlt UNS seit 1949

Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914)

Ostpreußen im Überblick

Ostpreußen fehlt UNS seit 1949Ostpreußen im Überblick

Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914)

Westpreußen fehlt UNS seit 1919, – Westpreußen im Überblick
Posen fehlt UNS seit 1919,
Memelgebiet
fehlt UNS seit 1919,
Ost-Oberschlesien fehlt UNS seit 1919,
Hultschin
fehlt UNS seit 1919,
Elsaß Lothringen
fehlt UNS seit 1919,
Eupen Malmedy
fehlt UNS seit 1919,
Nordschleswig
fehlt UNS seit 1919,

Diese Gebiete wurden aus dem Deutschen Reich durch das Versailler Diktat herausgelöst und sind an Deutschland wieder zurückzugeben.

Erst dann kann ein Friedensvertrag geschlossen werden.

Sie suchen die Wahrheit, zu unserer Heimat, zu unseren Ahnen, und zu unserer Kultur?
Und nun stellen Sie an die Verfassungs- und Grundgesetz-Propheten oder sogenannte Reichsregierungen, der 1919er und 1949er Verfassung, bzw. dem 1949er und 1990er Grundgesetz folgende Fragen:

Welchen Geltungsbereich beschreibt die Verfassung, oder das Grundgesetz?
Auf welcher Staatsangehörigkeit beruft sich die Verfassung, oder das Grundgesetz?
Welche Staatsgrenzen beschreibt die Verfassung, oder das Grundgesetz und in welchem Artikel?
Wurde die Verfassung oder das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung, im gesamten Staatsgebiet, frei von Besatzungsmächten, beschlossen?
Wurde die vorher geltende Verfassung oder das Grundgesetz als ungültig erklärt?
Wenn ja, durch wen und mit welcher Legitimation?
Wurde die Verfassung auch durch den Reichstag und das Grundgesetz durch das Volk beschlossen?

Verantwortlich für diese Seite, zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium