Das Souverän im Deutschen Reich Der Bundesrath im Deutschen Reich (1871–1918) war, wie bereits im Norddeutschen Bund, das verfassungsrechtlich oberste Reichs- organ. Das Deutsche Reich ist die Bezeichnung für den damals geschlossenen ewigen Bund der Deutschen Bundesstaaten in Deutschland.Der Bundesrath
Reformakte des Deutschen Bundes im Bezug zum Bundesrath
Entwurf zu einer Reformakte des Deutschen Bundesvom 1. September 1863I. Allgemeine Verfügungen Art. 1. Die Zwecke des Deutschen Bundes sind: Wahrung der Sicherheit und Machtstellung Deutschlands nach Aussen, Wahrung der öffentlichen Ordnung im Innern, Förderung der Wohlfahrt der deutschen Nation