Der Souverän

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Das Souverän im Deutschen Reich

Der Bundesrath im Deutschen Reich (1871–1918) war, wie bereits im Norddeutschen Bund, das verfassungsrechtlich oberste Reichs- organ. Das Deutsche Reich ist die Bezeichnung für den damals geschlossenen ewigen Bund der Deutschen Bundesstaaten in Deutschland.Der Bundesrath war kein Parlament, sondern der Souverän des Reichs. Mit 14 Stimmen seiner Mitglieder konnte er jede Änderung der Reichsverfassung ablehnen. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern – in Anlehnung an die Stimmverteilung im Bundestag des Deutschen Bundes – nach der Flächengröße der Gliedstaaten („Bundesstaaten“ im damaligen juristischen Sprachgebrauch).

Volks-Souverän

Unter einem Souverän (v. lat.: superamus = über allen stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.
In einer Republik ist das Volk, also die Gesamtheit der Bürger, der Souverän. So heißt es oft zum Beispiel in der Formulierung der Berichterstattung von Volksentscheiden oder nach Wahlen „der Souverän hat entschieden…“
Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.

Das Lied der Deutschen (Text und Ton)

Wenn also das Volk laut Republik der Souverän ist und der Bundesrath gemäß geltender Verfassung auf staatsrechtlicher Ebene auch der Souverän ist, dann ist der Volks-Bundesrath die logische Konsequenz zur Herstellung der Handlungsfähigkeit

Es gibt nur EIN Deutschland, das in den Grenzen von 1871 bis 1914

Das ganze Deutschland muß es sein

Deutschland gemäß Völkerrecht

Westdeutschland auch bekannt als BRD

Wurde 1949 als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet so zu lesen unter Artikel 133 des alten Grundgesetz und Artikel 133 des „1990er-Grundgesetzes“ für die BRD. Die BRD war nie ein Staat und ist seit 1990 weltpolitisch nachvollziehbar eine Firma (GmbH).

Mitteldeutschland auch bekannt als DDR

Als sogenannter Staat mit der Bezeichnung DDR am
17. Juli 1990 aufgelöst und 1990 finanzverwalterisch,
aber nicht staatsverwalterisch, der Firma BRD-GmbH unterworfen worden.

Nachfolgende „Ost-Gebiete“ gehören zu Deutschland

Schlesien fehlt UNS seit 1949

Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914)

Pommern fehlt UNS seit 1949

Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914)

Ostpreußen im Überblick

Ostpreußen fehlt UNS seit 1949Ostpreußen im Überblick

Gemäß Artikel 116 des Grundgesetz, das erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gilt, so Artikel 146 des Grundgesetzes, gehört dieses Gebiet zu Deutschland, gemäß dem Versailler Diktat und sonstigen Besatzungsgesetzen (Grenzen vom 31.07.1914)

Westpreußen fehlt UNS seit 1919, – Westpreußen im Überblick
Posen fehlt UNS seit 1919,
Memelgebiet
fehlt UNS seit 1919,
Ost-Oberschlesien fehlt UNS seit 1919,
Hultschin
fehlt UNS seit 1919,
Elsaß Lothringen
fehlt UNS seit 1919,
Eupen Malmedy
fehlt UNS seit 1919,
Nordschleswig
fehlt UNS seit 1919,

Diese Gebiete wurden aus dem Deutschen Reich durch das Versailler Diktat herausgelöst und sind an Deutschland wieder zurückzugeben.

Erst dann kann ein Friedensvertrag geschlossen werden.

Sie suchen die Wahrheit, zu unserer Heimat, zu unseren Ahnen, und zu unserer Kultur?
Und nun stellen Sie an die Verfassungs- und Grundgesetz-Propheten oder sogenannte Reichsregierungen, der 1919er und 1949er Verfassung, bzw. dem 1949er und 1990er Grundgesetz folgende Fragen:

Welchen Geltungsbereich beschreibt die Verfassung, oder das Grundgesetz?
Auf welcher Staatsangehörigkeit beruft sich die Verfassung, oder das Grundgesetz?
Welche Staatsgrenzen beschreibt die Verfassung, oder das Grundgesetz und in welchem Artikel?
Wurde die Verfassung oder das Grundgesetz in freier Selbstbestimmung, im gesamten Staatsgebiet, frei von Besatzungsmächten, beschlossen?
Wurde die vorher geltende Verfassung oder das Grundgesetz als ungültig erklärt?
Wenn ja, durch wen und mit welcher Legitimation?
Wurde die Verfassung auch durch den Reichstag und das Grundgesetz durch das Volk beschlossen?


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