Das Souverän im Deutschen Reich Der Bundesrath im Deutschen Reich (1871–1918) war, wie bereits im Norddeutschen Bund, das verfassungsrechtlich oberste Reichs- organ. Das Deutsche Reich ist die Bezeichnung für den damals geschlossenen ewigen Bund der Deutschen Bundesstaaten in Deutschland.Der Bundesrath
Bundessouveränität

Die Wurzeln des Bundesrathes reichen bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und stehen im direkten Zusammenhang mit den Bestrebungen, ein einiges und souveränes Deutschland der deutschen Völker zu erschaffen. “Ein Nationalstaat Deutschland“ Stets mußte im Deutschen Reich
Reformakte des Deutschen Bundes im Bezug zum Bundesrath
Entwurf zu einer Reformakte des Deutschen Bundesvom 1. September 1863I. Allgemeine Verfügungen Art. 1. Die Zwecke des Deutschen Bundes sind: Wahrung der Sicherheit und Machtstellung Deutschlands nach Aussen, Wahrung der öffentlichen Ordnung im Innern, Förderung der Wohlfahrt der deutschen Nation