Eine Verfassung, die den Geltungsbereich nicht beschreibt, ist keine Verfassung. Als Beispiel empfehle ich die Verfassung von 1871 anzuschauen: http://www.documentarchiv.de/ksr/verfksr.html Die Verfassung Deutschland (1871) Änderungsstand: 28.10.2018 https://www.verfassung-deutschland.de/ die Verfassung von Österreich: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 die Verfassung der Schweiz: http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/101.de.pdf Als Vergleich nun die „außerverfassungsmäßig“ (siehe Buch Das Wahlrecht der Deutschen Nationalversammlung von 1918) eingeführte Weimarer Verfassung …
Das Souverän im Deutschen Reich Der Bundesrath im Deutschen Reich (1871–1918) war, wie bereits im Norddeutschen Bund, das verfassungsrechtlich oberste Reichs- organ. Das Deutsche Reich ist die Bezeichnung für den damals geschlossenen ewigen Bund der Deutschen Bundesstaaten in Deutschland.Der Bundesrath war kein Parlament, sondern der Souverän des Reichs. Mit 14 Stimmen seiner Mitglieder konnte er …
Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands. Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an. Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Republik, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich …