Alle Gemeindegründer der Patrioten legitimieren die Parteien und Institutionen der BRD

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Bezüglich der Gemeindegründungspläne, wie es bisher in den Kreisen der BRD-Ablehner bzw. Reichsbürger und sogenannte Patrioten praktiziert wird, sei auf folgendes hingewiesen.
Wäre es tatsächlich möglich, über die Ahnenlinie vor der Zeit unserer leiblichen Eltern, als Staatsangehöriger zu einem Bundesstaat zu legitimieren, dann wäre dies auch für die Damen und Herren der BRDDDRdVD, DDR, BRD, Nazideutschland und Weimarer Republik legitim, gerecht und anwendbar.

Das bedeutet für uns alle im Deutschland des Versailler Diktates:
Alle BRD-Gemeinden sind legitim;
alle deren Erhebungen wie Grundsteuer sind legitim;
alle Einrichtungen der BRD sind legitim;
auch das Elsterprogramm „Steuerschenkungen“ legitim;
die DDR und BRD war legitim;
die Fortsetzung der Besatzung ist und bleibt legitim;
Nazideutschland war legitim;
die Weimarer Republik war legitim;
Das Versailler Diktat ist immer noch legitim;
die Revolution 1918 war legitim;
die Absetzung des Kaisers war legitim;
Ergebnis:
Wir bleiben weiterhin Vasallen der Neu- und Altfürsten sowie aller Parteien!
Jegliches Recht liegt weiterhin bei den Parteien!
Recht auf Recht nur durch Korruption möglich!
Recht auf Schadenersatz ist nicht möglich!
Recht auf Menschen und Völkerrecht nicht möglich!
Recht auf ein gesundes Leben nicht möglich!
Recht auf Eigentum nicht möglich!
Freiheit nur als Personal des Arbeitslagers möglich!
Friede nicht möglich!

Frage: Warum brauchen die Herren wie Dr. Haug, Dr. Maurer usw. keine Lösung und erfreuen sich des Buchverkaufs?

Antwort: Die Lösung ist schon da (siehe BRD)! Was zu tun ist, ist einfach erklärt: Man bringt die sogenannten Patrioten dazu, zu meinen, daß sie sich über die Ahnenlinie zurück bis 1913 oder noch weiter zurück zur Bundesstaatsangehörigkeit legitimieren können. Dadurch legitimieren diese Menschen wieder das seit 1919 bestehende System, den Hochverrat deutscher Parteien und den Nationalsozialismus in Form des Nationalzionismus (wer war wohl Marx).

Es gilt die Feindstaatenklausel und die fortlaufende Besatzung, solange Parteien uns belügen und betrügen.

Wie man echter Staatsangehöriger wird, findet ihr im RuStaG:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913-reichs-und-staatsangehoerigkeitsgesetz/
§ 3. Absatz 4 in Folge §§ 7. 14. 16.
§ 9.
§ 11.
§ 13.
§ 27.
§ 28. (ihr werdet im Ausländeramt der BRD geführt)

Die Vollverfassung des Deutschen Reiches
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/verfassung-1871/

Der echte Bundessouverän ist gemäß Verfassung und Gesetz der Bundesrath

siehe Artikel 5 der Vollverfassung

Wer das nicht begreifen will, hatte nie ernsthaft vor, die Einheit und Freiheit Deutschlands in den Grenzen von 1914 zu erwirken. Es kann davon ausgegangen werden, daß dieser Personenkreis nicht zum Wohle des echten Deutschen Volkes und für die Einheit und Freiheit Deutschland als Ganzes handelt.
Motiv: „Ohne Geld spielt keine Musik“ oder „Eigennutz geht vor Gemeinnutz“ oder „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.

Preußen ist ein gleichberechtigtes Glied im „Ewigen Bund“ von 27 Bundesstaaten, seine ehemaligen Vorrechte unterstehen seit 1871 dem Deutschen Reich, denn Reichsrecht geht vor Landesrecht, siehe Artikel 2 der Vollverfassung, der seinen obersten Bundessouverän über den Bundesrath präsentiert.

Welche übergeordneten Aufgaben das Deutsche Reich durch seine gesetzgebenden Organe zu verantworten und erfüllen hat,
finden wir in Artikel 4 der Vollverfassung

Zitatanfang (originale Schreibweise 1871):
Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

1. die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind, in Bayern jedoch mit Ausschluß der Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, desgleichen über die Kolonisation und die Auswanderung nach außerdeutschen Ländern;

2. die Zoll- und Handelsgesetzgebung und die für die Zwecke des Reichs zu verwendenden Steuern;

3. die Ordnung des Maß-, Münz- und Gewichtssystems, nebst Feststellung der Grundsätze über die Emission von fundirtem und unfundirtem Papiergelde;

4. die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen;

5. die Erfindungspatente;

6. der Schutz des geistigen Eigenthums;

7. Organisation eines gemeinsamen Schutzes des Deutschen Handels im Auslande, der Deutschen Schiffahrt und ihrer Flagge zur See und Anordnung gemeinsamer konsularischer Vertretung, welche vom Reiche ausgestattet wird;

8. das Eisenbahnwesen, in Bayern vorbehaltlich der Bestimmung im Artikel 46., und die Herstellung von Land- und Wasserstraßen im Interesse der Landesvertheidigung und des allgemeinen Verkehrs;

9. der Flößerei- und Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zustand der letzteren, sowie die Fluß- und sonstigen Wasserzölle desgleichen die Seeschifffahrtszeichen (Leuchtfeuer, Tonnen, Baken und sonstige Tagesmarken);

10. das Post- und Telegraphenwesen, jedoch in Bayern und Württemberg nur nach Maßgabe der Bestimmung im Artikel 52;

11. Bestimmungen über die wechselseitige Vollstreckung von Erkenntnissen in Civilsachen und Erledigung von Requisitionen überhaupt;

12. sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

13. Die gemeinsame Gesetzgebung über das gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren.

14. das Militairwesen des Reichs und die Kriegsmarine;

15. Maßregeln der Medizinal- und Veterinairpolizei;

16. die Bestimmungen über die Presse und das Vereinswesen.
Zitatende.

Im Sinn der konkurrierenden Gesetzgebung gilt Artikel 2 ….daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Gemeinden fallen immer unter das Landrecht.
Vor der Zeit 1871, waren die Bodenrechte die Angelegenheit der Kirche, Fürsten und Adeligen.
Mangels fehlender Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten,
können Gemeinden mit folgender Gemeindeverfassung gegründet werden:

RGBl-1306062-Nr21-Gemeindeverfassung – Reichsgemeindeverfassung

mit folgender Ausführungsverordnung

RGBl-1801091-Nr02-Ausführungsverordnung der Gemeindeverfassung

Wer einen Bundesstaat handlungsfähig einrichten will, hat sich an folgendes Gesetz zu halten:

RGBl-1801141-Nr04-Gesetz betreffend die Wiederherstellung der Bundesstaaten

Wichtiger Hinweis: Betreffende Person besitzt den amtlichen Nachweis der Reichs- und Staatsangehörigkeit und auch die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation.

Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern, den 03. Februar 2025